Zusatzqualifikationen
Neben dem Unterricht in der Berufsschule haben die Auszubildenen die Möglichkeit folgende Zusatzqualifikationen zu erwerben:
KMK-Fremdsprachenzertifikat
Mehr Chancen im Beruf mit Fremdsprachen
Bei Bewerbungen in allen Bundesländern findet es Anerkennung und kann europaweit und international verwendet werden. An der Karl-Kübel-Schule können Sie die Prüfung für die allgemein kaufmännisch-verwaltenden Berufe ablegen.
Sie können an der Prüfung teilnehmen, unabhängig davon, wie und wo Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse erworben haben – ob in der Schule, im Betrieb, bei einem Praktikum, einer Fortbildung oder einem Auslandsaufenthalt.
Die Prüfung kann in drei Niveaustufen abgelegt werden.
- Waystage (Stufe 1)
- Threshold (Stufe 2)
- Vantage (Stufe 3)
Die Niveaustufen orientieren sich an einem vom Europarat aufgestellten sechsstufigen Referenzrahmen für allgemeines Englisch. Die KMK- Zertifizierung ist darüber hinaus berufsbezogen und praxisorientiert. Aufbauend auf allgemeinen Vorkenntnissen empfiehlt sich daher die individuelle Vorbereitung durch geeignete Prüfungsaufgaben:
Erreichter Abschluss | Prüfung | KMP-Stufe | Stufung des Europarates |
---|---|---|---|
Hauptschule | 75 min schriftlich / 10 min mündlich | Stufe I | Waystage |
Sekundarstufe I | 90 min schriftlich/ 15 min mündlich | Stufe II | Threshold |
Sekundarstufe II | 120 min schriftlich / 20 min mündlich | Stufe III | Vantage |
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und kostet eine geringe Gebühr.
Weitere Auskünfte bekommen Sie bei Frau Körner: karen.koerner@kks.kbs.schule
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme im Februar eine Anmeldung bis zu den Weihnachtsferien erfolgen sollte.
Erasmus+
Wir als Karl Kübel Schule bieten ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+:
- einen dreiwöchigen Aufenthalt in Dublin (Irland),
- bestehend aus einer Woche Sprachkurs in einem College und zwei Wochen Praktikum in einem Unternehmen,
- verschiedene Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen an der Karl Kübel Schule,
- Unterkunft (in Gastfamilien)
- Flug und Transfer
- Freizeit-Aktivitäten in Dublin
- Europass-Zertifikat
- Erasmus-Abschlussfeier
Wann findet der Austausch statt?
- 08.09. – 28.09.2024
Wann ist Bewerbungsschluss?
- Bewerbung bis zum 01.03.2024
- Bewerbung für das KMK-Zertifikat bis zu den Weihnachtsferien
Was sind die Voraussetzungen?
- Volljährigkeit
- Sprachniveau B1 in Englisch oder höher
- Zustimmung des Ausbildungsbetriebes
- Unterstützung der Klassenlehrkraft
- KMK-Zertifikat (Bewerbungsschluss für das KMK-Zertifikat ist vor den Weihnachtsferien)
- Vollständige Bewerbungsunterlagen
Was kostet die Teilnahme?
- Die Kosten werden zum großen Teil aus Erasmus+-Fördermitteln bezahlt.
- Die Eigenbeteiligung liegt für jeden Teilnehmer bei 500 – 600€
- Bei Problemen mit der Finanzierung bieten wir ggf. Unterstützung.
Wie bewirbt man sich?
- Bewerbungsformular mit dem Ausbildungsbetrieb ausfüllen
- Lebenslauf auf Englisch erstellen
- Letter of Motivation schreiben
- KMK-Englisch-Zertifikat (Bewerbung ist ohne Zertifikat möglich, Bewerbungen mit Zertifikat haben Vorrang)
- Unterlagen per Mail an erasmus-dublin@karlkuebelschule.de
- Bei mehr als 10 Bewerber/-innen findet nach dem ersten Auswahlverfahren ein Bewerbungsgespräch auf Englisch statt
Mittlerer Abschluss
Verordnung über die Berufsschule vom 11. Juli 2011
Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule
§ 9 Voraussetzungen und Gleichstellungsvermerk
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
1. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
2. a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mitbefriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder
b) an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuchs teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder
c) nach Feststellung durch die Schule einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
2. einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch / Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
3. im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und
4. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.
In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist folgender Vermerk aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss gleichwertig."
zusätzliche Hinweise zu § 9, Abs. 2 Punkt c) - Nachweis der Englischkenntnisse:
1. Ein Englischkurs zum Nachweis entsprechender Kenntnisse wird an der Heinrich Metzendorf Schule angeboten. Der Kurs findet samstags statt. Informationen sind dort erhältlich:
Heinrich Metzendorf Schule
Wilhelmstr. 91 + 93
64625 Bensheim,
Internet: http://www.metzendorfschule.de ,
Telefon: 06251/8479-0, Fax: 06251/847979
Email: heinrich-metzendorf-schule@kreis-bergstrasse.de
2. Der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse (Mindestnote = 3) kann ebenfalls erbracht werden, durch
a) die Teilnahme an der Englischprüfung der Zweijährigen Berufsfachschule an der Karl Kübel Schule oder
b) durch Ablegen der Prüfung zur KMK-Zertifizierung Englisch (Stufe 2).
§ 10 Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang
(1) Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang, die ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe vorweisen, erhalten mit Abschluss des ersten Ausbildungsjahres ein Zeugnis, welches dem mittleren Abschluss gleichgestellt ist. Die Gleichstellung wird im Zeugnis unter „Bemerkungen" aufgeführt und beinhaltet den Wortlaut „Dieses Zeugnis entspricht in Verbindung mit dem Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe dem mittleren Abschluss.".
(2) Im Falle der Ausstellung eines Abgangszeugnisses am Ende des ersten Ausbildungsjahres können Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang, die ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe vorweisen, auf ihren Antrag oder bei Minderjährigen auf Antrag der Eltern ein Abgangszeugnis erhalten, welches dem mittleren Abschluss gleichgestellt ist. Die Betroffenen sind vor der Antragstellung zu beraten. Die Gleichstellung wird im Abgangszeugnis unter „Bemerkungen" aufgeführt und beinhaltet den Wortlaut „Dieses Zeugnis entspricht in Verbindung mit dem Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe gemäß Beschluss der Klassenkonferenz dem mittleren Abschluss". Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.
(3) Der nach Absatz 1 zuerkannte Abschluss wird im Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. Dazu wird unter „Bemerkungen" der Satz eingefügt: „Mit Zeugnis vom [Datum des Zeugnisses des ersten Ausbildungsjahres] wurde ein dem mittleren Abschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt."
Weitere Auskünfte bekommen Sie bei den Klassenlehrern bzw. Klassenlehrerinnen. Einen Antrag auf Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses erhalten Sie im Sekretariat.
Fachhochschulreife
Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife
Auszubildende erhalten an der Heinrich Metzendorf Schule die Möglichkeit, die Fachhochschulreife ausbildungsbegleitend zu erwerben.
Wir bieten als einzige Schule im Kreis Bergstraße samstags einen Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife an. Nach Absolvierung dieses Zusatzunterrichts und der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (Mindestnote 3,0) ist es möglich, fachrichtungsunabhängig an allen Fachhochschulen, Hochschulen und Dualen Hochschulen zu studieren und Abschlüsse wie Bachelor oder Master zu erreichen.
Der Unterricht findet über zwei Jahre hinweg an den Vormittagen samstags (sechs Stunden in Mathematik/Naturwissenschaften, Deutsch/Kommunikation und Englisch) statt. Er endet jeweils mit einer schriftlichen Prüfung in den drei Fächern.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt dazu, sich fachrichtungsunabhängig für jeden Studiengang an allen Fachhochschulen, Hochschulen und Dualen Hochschulen einzuschreiben.
Unser Angebot richtet sich an alle interessierten Auszubildenden, die eine Berufsschule in Hessen besuchen und deren Ausbildungszeit mindestens drei Jahre beträgt. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bereit sein, neben ihrer Lehre den Samstagsunterricht zu besuchen.
Die Voraussetzungen sind ein mittlerer Abschluss, wobei in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch keine Note schlechter als ausreichend und nur in einem dieser Fächer die Note ausreichend sein darf.
Der Unterricht beginnt am ersten Samstag im Februar.
1. Möglichkeit: Beginn des Zusatzunterrichts im Februar des ersten Ausbildungsjahres bei 3-jähriger Ausbildungszeit.
2. Möglichkeit: Beginn des Zusatzunterrichts im Februar des ersten oder zweiten Ausbildungsjahres bei 3,5-jähriger Ausbildungszeit.
https://www.metzendorfschule.de/de/bildungsangebot/zusatzunterricht-fachhochschulreife.html