
Zusatzqualifikationen
Neben dem Unterricht in der Berufsschule haben die Auszubildenen die Möglichkeit folgende Zusatzqualifikationen zu erwerben:
KMK-Fremdsprachenzertifikat

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat
Mehr Chancen im Beruf mit Fremdsprachen
Als Schülerin oder Schüler einer beruflichen Schule in Hessen können Sie das KMK-Fremdsprachenzertifikat erwerben. Das Zertifikat dokumentiert unabhängig von Ihrer Zeugnisnote Ihre berufsbezogenen Fremdsprachenkompetenzen.
Bei Bewerbungen in allen Bundesländern findet es Anerkennung und kann europaweit und international verwendet werden. Die Prüfungen sind jeweils konkret auf die Berufsbereiche und Ausbildungsberufe zugeschnitten.
Sie können an der Prüfung teilnehmen, unabhängig davon, wie und wo Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse erworben haben – ob in der Schule, im Betrieb, bei einem Praktikum, einer Fortbildung oder einem Auslandsaufenthalt.
Angebotene Sprachen und Berufsbereiche
Die Prüfung kann in Englisch (teilweise auch in Spanisch) in folgenden Berufsbereichen abgelegt werden:
- kaufmännisch-verwaltende Berufe,
- gewerblich-technische Berufe,
- gastgewerbliche Berufe sowie
- sozialpädagogische und Gesundheitsberufe.
Geprüft werden folgende Kompetenzen:
Geprüft werden folgende Kompetenzen:
Rezeption
Die Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen,
Produktion
Die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern,
Mediation
Die Fähigkeit, durch Übersetzen oder Umschreiben mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln und
Interaktion
Die Fähigkeit, Gespräche zu führen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im schriftlichen und mündlichen Teil jeweils mindestens 50 % der Höchstpunktzahl erreicht sind.
Erasmus+

Wir als Karl Kübel Schule bieten im Rahmen von Erasmus+ an der Berufsschule:
- einen dreiwöchigen Aufenthalt in Dublin (Irland),
- bestehend aus einer Woche Sprachkurs und zwei Wochen Praktikum in einem Unternehmen,
- verschiedene Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen an der Karl Kübel Schule,
- Unterkunft (in Gastfamilien), Praktikum und Sprachkurs organisiert von unserem Kooperationspartner vor Ort.
Wann findet der Austausch statt?
- 21.05.-10.06.2023
- Kosten: ca. 500€
- Es sind noch 10 Plätze frei!
Was sind die Voraussetzungen?
- Auszubildende aller Ausbildungsberufe dürfen sich bewerben.
- Volljährigkeit
- Englisch-Sprachniveau B1 oder höher (Teilnehmer*innen mit KMK-Zertifikat werden bevorzugt)
- Genehmigung des Ausbildungsbetriebes hinsichtlich Freistellung oder Urlaub (für die 3 Wochen).
Was kostet die Teilnahme?
- Die Kosten werden zum großen Teil aus Erasmus+-Fördermitteln bezahlt.
- Die Eigenbeteiligung liegt für jeden Teilnehmer bei ca. 550,00 €.
- Bei Problemen mit der Finanzierung bieten wir ggf. Unterstützung.
Wie bewirbt man sich?
- Bewerbungsformular ausfüllen
- Lebenslauf erstellen
- Möglichst KMK-Englisch-Zertifikat (Bewerbung ist aber auch ohne möglich!)
- Unterlagen per Mail an erasmus-dublin@karlkuebelschule.de
- Bei mehr als 10 Bewerber/innen findet nach dem ersten Auswahlverfahren ein Bewerbungsgespräch auf Englisch statt
Mittlerer Abschluss
Verordnung über die Berufsschule vom 11. Juli 2011
Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule
§ 9 Voraussetzungen und Gleichstellungsvermerk
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
1. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
2. a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mitbefriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder
b) an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuchs teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder
c) nach Feststellung durch die Schule einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
2. einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch / Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
3. im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und
4. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.
In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist folgender Vermerk aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss gleichwertig."
zusätzliche Hinweise zu § 9, Abs. 2 Punkt c) - Nachweis der Englischkenntnisse:
1. Ein Englischkurs zum Nachweis entsprechender Kenntnisse wird an der Heinrich Metzendorf Schule angeboten. Der Kurs findet samstags statt. Informationen sind dort erhältlich:
Heinrich Metzendorf Schule
Wilhelmstr. 91 + 93
64625 Bensheim,
Internet: http://www.metzendorfschule.de ,
Telefon: 06251/8479-0, Fax: 06251/847979
Email: heinrich-metzendorf-schule@kreis-bergstrasse.de
2. Der Nachweis entsprechender Englischkenntnisse (Mindestnote = 3) kann ebenfalls erbracht werden, durch
a) die Teilnahme an der Englischprüfung der Zweijährigen Berufsfachschule an der Karl Kübel Schule oder
b) durch Ablegen der Prüfung zur KMK-Zertifizierung Englisch (Stufe 2).
§ 10 Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang
(1) Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang, die ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe vorweisen, erhalten mit Abschluss des ersten Ausbildungsjahres ein Zeugnis, welches dem mittleren Abschluss gleichgestellt ist. Die Gleichstellung wird im Zeugnis unter „Bemerkungen" aufgeführt und beinhaltet den Wortlaut „Dieses Zeugnis entspricht in Verbindung mit dem Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe dem mittleren Abschluss.".
(2) Im Falle der Ausstellung eines Abgangszeugnisses am Ende des ersten Ausbildungsjahres können Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang, die ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe vorweisen, auf ihren Antrag oder bei Minderjährigen auf Antrag der Eltern ein Abgangszeugnis erhalten, welches dem mittleren Abschluss gleichgestellt ist. Die Betroffenen sind vor der Antragstellung zu beraten. Die Gleichstellung wird im Abgangszeugnis unter „Bemerkungen" aufgeführt und beinhaltet den Wortlaut „Dieses Zeugnis entspricht in Verbindung mit dem Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe gemäß Beschluss der Klassenkonferenz dem mittleren Abschluss". Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.
(3) Der nach Absatz 1 zuerkannte Abschluss wird im Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. Dazu wird unter „Bemerkungen" der Satz eingefügt: „Mit Zeugnis vom [Datum des Zeugnisses des ersten Ausbildungsjahres] wurde ein dem mittleren Abschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt."
Weitere Auskünfte bekommen Sie bei den Klassenlehrern bzw. Klassenlehrerinnen. Einen Antrag auf Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses erhalten Sie im Sekretariat.
Fachhochschulreife
Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife
Auszubildende erhalten an der Heinrich Metzendorf Schule die Möglichkeit, die Fachhochschulreife ausbildungsbegleitend zu erwerben.
Wir bieten als einzige Schule im Kreis Bergstraße samstags einen Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife an. Nach Absolvierung dieses Zusatzunterrichts und der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (Mindestnote 3,0) ist es möglich, fachrichtungsunabhängig an allen Fachhochschulen, Hochschulen und Dualen Hochschulen zu studieren und Abschlüsse wie Bachelor oder Master zu erreichen.
Der Unterricht findet über zwei Jahre hinweg an den Vormittagen samstags (sechs Stunden in Mathematik/Naturwissenschaften, Deutsch/Kommunikation und Englisch) statt. Er endet jeweils mit einer schriftlichen Prüfung in den drei Fächern.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt dazu, sich fachrichtungsunabhängig für jeden Studiengang an allen Fachhochschulen, Hochschulen und Dualen Hochschulen einzuschreiben.
Unser Angebot richtet sich an alle interessierten Auszubildenden, die eine Berufsschule in Hessen besuchen und deren Ausbildungszeit mindestens drei Jahre beträgt. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bereit sein, neben ihrer Lehre den Samstagsunterricht zu besuchen.
Die Voraussetzungen sind ein mittlerer Abschluss, wobei in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch keine Note schlechter als ausreichend und nur in einem dieser Fächer die Note ausreichend sein darf.
Der Unterricht beginnt am ersten Samstag im Februar.
1. Möglichkeit: Beginn des Zusatzunterrichts im Februar des ersten Ausbildungsjahres bei 3-jähriger Ausbildungszeit.
2. Möglichkeit: Beginn des Zusatzunterrichts im Februar des ersten oder zweiten Ausbildungsjahres bei 3,5-jähriger Ausbildungszeit.
https://www.metzendorfschule.de/de/bildungsangebot/zusatzunterricht-fachhochschulreife.html