Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
als Vorsitzende des Schulelternbeirat sehen wir uns als Bindeglied zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern und der Schule. Gemeinsam mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Schulelternbeirat haben wir das gemeinsame Ziel, für unsere Kinder ein optimales Schulumfeld zu schaffen. Wir wollen eine zukunftsorientierte, qualitativ anspruchsvolle Schule mitgestalten. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler aller Schulzweige ist uns die vertrauensvolle und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern wichtig. Wir verstehen uns als Ihr Sprachrohr zu den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung, nicht nur bei Problemen.
Vorsitzende des Schulelternbeirats
Nina Ney
Mail: elternbeirat@karlkuebelschule.de
Weitere Vorstandsmitglieder
Daniela Lobüscher
Alexander Klug
Kathrin Lüft
Unsere Aufgaben
Wir vertreten Sie in vielen wichtigen Fragen:
- Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern, Schülerinnen und Schülern
- Besprechung Ihrer Wünsche, Anregungen, Vorschläge und Kritiken mit der Schule
Wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, sich zu informieren und auszusprechen.
Wir legen großen Wert auf Transparenz unseres Wirkens und freuen uns über Mitstreiter, aber auch auf Anregungen und konstruktive Kritik. Als aktive Eltern können wir wesentlich dazu beitragen, dass Schule Spaß macht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern trotz aller derzeitigen Einschränkungen ein schönes und erfolgreiches Schuljahr!
Ihr Schulelternbeirat
Elternbeiräte in Hessen
Elternbeiräte werden gebildet, um Schule, Elternhaus und Berufsausbildungsstätten bei der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten.
Wenn Sie sich für die rechtlichen Reglungen zum Thema Elternbeirat interessieren, so finden Sie diese in §108 des Hessischen Schulgesetzes (z.B. Mitbestimmungsrechte, Rechte der Elternvertretung, Aufgaben der Elternbeiräte).
Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat. Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Er hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule. Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.