Fachoberschule Typ A
Wählen Sie die Fachoberschule Typ A, besuchen Sie die Schulform zwei Jahre. Sie durchlaufen die Klasse 11 und die Klasse 12.
Im ersten Jahr an der Fachoberschule (Klasse 11) besuchen Sie die Schule zwei Tage in der Woche. An den drei anderen Werktagen besuchen Sie Ihren Praktikumsbetrieb.
In diesem Schuljahr erfahren Sie an der Karl Kübel Schule theoretische Inhalte in den allgemeinbildenden Fächern (z.B. Mathematik, Deutsch etc.) und in Ihrem gewählten Schwerpunktfach (Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaftsinformatik, Gesundheit).
Die Stundentafel der Klasse 11 sieht wie folgt aus:
- 4 Stunden Schwerpunktfach (Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaftsinformatik, Gesundheit)
- 2 Stunden Mathematik
- 2 Stunden Deutsch
- 2 Stunden Englisch
- 1 Stunde Politik und Wirtschaft
Darüber hinaus sind Sie als Praktikant in die realen Prozesse Ihres Praktikumsbetriebs involviert.
Das Praktikum
Die Praktikantenstelle suchen Sie sich individuell aus, sie muss jedoch mit Ihrem Schwerpunktfach übereinstimmen.
Informationsbroschüre für Praktikumsbetriebe
Beispiele für Praktikumsbetriebe:
Wirtschaft und Verwaltung
Typische Praktikumsbetriebe
- Industrieunternehmen
- Steuer- und Rechtsberatung
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen
- Finanzamt
- Handel und Dienstleistung
- Banken und Versicherungen
Gesundheit
Typische Praktikumsbetriebe:
- Alten- und Pflegeheime
- Behindertenhilfe
- Krankenhäuser
- Reha-Kliniken
- Arztpraxen
- Integrative Einrichtungen (außer Kitas und Kindergärten)
Wirtschaftsinformatik
Typische Praktikumsbetriebe
- Unternehmen mit eigener IT-Abteilung
- Verkauf von EDV-Geräten und Software
- IT-Systemhäuser
- Werbeagenturen
Praktikumsdauer
Das Praktikum beginnt unabhängig von den Sommerferien immer am 01. August eines Jahres und endet in der vorletzten Woche vor den Sommerferien des nächsten Jahres.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden. Das Praktikum findet auch in den Schulferien statt. Nach § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen Jugendliche bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von 60 Minuten einlegen. Diese Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Ihnen steht in der Regel, jedoch abhängig vom Alter, nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz ein Jahresurlaub in Höhe von mindestens 4 Wochen zu. D. h. bei einer Arbeitswoche von 3 Tage sind mindestens 12 Urlaubstage während des gesamten Jahrespraktikums zu gewähren. Der Jahresurlaub ist möglichst in den Ferien zu nehmen. Dabei müssen Sie pro Woche nur drei Tage Urlaub nehmen. Die Schultage sind in den Ferien frei.
Einmal im Monat ist ein Ausbildungsnachweis anzufertigen und abzugeben.
Praktikumsvertrag
Sie absolvieren Ihr Praktikum in einem Betrieb, in dem abhängig vom Fachbereich, berufsfeldtypische Aufgaben und Tätigkeiten ausgeübt werden können. Dazu schließen Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten einen Praktikantenvertrag mit dem Praktikumsbetrieb. Bei Jugendlichen sind die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Als Fachoberschüler/in unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind gesetzlich gegen Unfall versichert, nicht jedoch beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Vor Beginn des Praktikums müssen Sie dem Betrieb eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass Sie in der Lage sind, das Praktikum gesundheitlich zu bewältigen.
Eine Verpflichtung des Betriebes zur Zahlung einer Vergütung besteht nicht.
Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 11 werden Sie in die Klasse 12 versetzt.