
Abiturprüfung
Am Ende der Qualifikationsphase legen Schüler die Abiturprüfung ab.
Selbstverständlich werden Sie durch Tutor oder die Schulleitung in allen Fragen der Belegung unterstützt und beraten.
An allen hessischen Gymnasien müssen die Abiturienten in den beiden Leistungsfächern und einem Grundkursfach eine schriftliche Abiturprüfung ablegen. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben sind landesweit für alle Schüler gleich. Das vierte Prüfungsfach ist immer eine mündliche Prüfung. Beim fünften Prüfungsfach gibt es die Wahloption zwischen einer mündlichen Prüfung, einer Präsentationsaufgabe oder einer Besonderen Lernleistung.
Als Orientierung gilt die Faustformel, dass ein Drittel der Gesamtnote des Abiturs durch die Leistungskurse erbracht wird, ein Drittel durch die Grundkurse und ein weiteres Drittel durch die Abiturprüfung.

Erwerb der Fachhochschulreife
Das Berufliche Gymnasium kann am Ende der Q2 (Jahrgangsstufe 12) beim Erreichen bestimmter Notenvoraussetzungen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen werden. Dieser Weg sollte aber nur in Ausnahmefällen angestrebt werden. Um die Studierberechtigung zu erlangen, also die Fachhochschulreife ist zusätzlich noch eine Berufsausbildung oder ein Praktikum erforderlich.